Positionspapier des Berufsjägerverbandes zur Schwarzwildbejagung

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Schwarzwild hat im Zeichen einer weit fortgeschrittenen Intensivierung und Spezialisierung der Landwirtschaft und durch Veränderungen von Umweltbedingungen natürlicher Art mit sehr hohem Fraß- und Deckungsangebot Reproduktionsraten von bis zu 300 % erreicht. Traditionelle Bejagungsformen haben parallel dazu bisher nicht die notwendigen Streckenzahlen erreicht, um diesen hohen Zuwachs abzuschöpfen. Bedingt durch diese Umstände sind Schwarzwildbestände in den letzten Jahren kontinuierlich herangewachsen und haben zu der heutigen Situation vielfach überhöhter Schwarzwildpopulationen geführt..

Wildbiologische Untersuchungen und jagdpraktische Beobachtungen zur Reproduktion zeigen eindeutig, dass der Hauptzuwachs aus der Frischlingsklasse hervorgeht. Diese sind zahlenmäßig am meisten im Bestand vorhanden und deren weibliche Stücke reproduzieren mit bis zu 85% schon selber. In dieser Altersklasse läuft der „Motor der Population” auf Hochtouren. Da Frischlingsbachen noch ihren gesamten Reproduktionserfolg vor sich haben, ist deren Erlegung im Sinne der Bestandsreduktion am wirksamsten. Diese Altersklasse muss deshalb so intensiv bejagt werden, dass möglichst der gesamte Zuwachs eines Jahres erlegt wird. Nur dadurch kann erreicht werden, dass Bestände nachhaltig dezimiert werden. Zerstörte Sozialstrukturen bewirken dagegen nicht nur ein unkoordiniertes ganzjähriges Frischen, sondern setzen dadurch auch Jäger, Treiber und insbesondere Jagdhunde erheblichen Gefahren bei der Jagdausübung aus.

Die Erlegung älterer Bachen ist insbesondere aus tierschutzrechtlicher Sicht eine sehr hohe Herausforderung und jagdpraktisch nur unter ganz bestimmten Gegebenheiten überhaupt möglich. Nur in der Kombination von Einzeljagd, guten Sichtverhältnissen und altersmäßig weit entwickelten Frischlingen, die in einer Rotte mit mehreren adulten Bachen geführt werden, ist dieser Abschuss überhaupt vertretbar.

Die Liberalisierung der Jagdzeiten für Schwarzwild durch weitestgehende Aufhebung von Schonzeiten in einigen Bundesländern (z.B. RLP, M.-VP.) zeigen sehr deutlich, dass die erhoffte Bestandsreduzierung eindeutig nicht stattgefunden hat, sondern genau das Gegenteil erreicht wurde. Die bevorzugte Erlegung von stärkeren und älteren Stücken hat zur Verjüngung der Gesamtpopulation geführt, mit den negativen Folgen, dass die Bestände desorganisiert und dynamisiert wurden: ein wahres Förderprogramm zur Bestandsexplosion wurde aufgelegt. Zusätzlich richten diese Bestände hohe Wildschäden an und sind sehr mobil, was insbesondere bei drohenden Seuchenzügen als sehr kritisch zu betrachten ist.

Schwarzwildbestände lassen sich jagdhandwerklich nur dadurch nachhaltig absenken, wenn es vor Ort abgestimmte großräumige Bejagungskonzepte gibt, die wildbiologische und tierschutzrechtliche Gegebenheiten berücksichtigen, auf Effizienz angelegt sind und von einer fachlich gut ausgebildeten Jägerschaft durchgeführt wird.

Die aktuell drohende Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) ist am wirksamsten dadurch zu verhindern, dass sich die betroffenen Akteure aktiv und sachlich untereinander austauschen und unterstützen. Gegenseitige Schuldzuweisungen und Aufstellung von fachlich zweifelhaften und unrealistischen Forderungen zwingen lediglich die Politik dazu in Aktionismus zu verfallen. Der Bundesverband Deutscher Berufsjäger möchte mit diesem Positionspapier einen fachlichen Beitrag aus Sicht der professionellen Jägerschaft leisten.

Der Bundesverband der Berufsjäger e.V. fordert deshalb:

  • den tierschutzgerechten Auswahlabschuss unter Wahrung der Sozialstrukturen der Wildart. Die Bejagung der Schwarzwildbestände muss mit jagdhandwerklichen Methoden und der Erzielung von effektiven Ergebnissen geplant und durchgeführt werden. Dies lässt sich nur über abgestimmte regionale, großräumige Bejagungskonzepte erreichen.
  • die strikte Einhaltung des Muttertierschutzes und der waidgerechten Bejagung.
  • Dazu sind wildtiergerechte Jagd- und Schonzeiten notwendig. Die strafrechtliche Verfolgung bei einem Verstoß gegen den Muttertierschutz muss erhalten bleiben.
  • ein Aussetzen der weiteren Technisierung, zunehmend auch schon Militarisierung durch besondere Waffentechnik (z.B. Nachtzieltechnik). Der Einsatz dieser Techniken liegt außerhalb der für eine handwerkliche Jagd notwendigen Einsatzgebiete und wird von einer zunehmend jagdkritischen Öffentlichkeit in Zeiten von Terrorgefahren ablehnend betrachtet. Ausnahmen hierzu sind nur in Krisenfällen und/oder unter ganz besonderen Umständen besonders qualifizierten Personengruppen zu ermöglichen. Diese Techniken verschieben lediglich die Grenzen des Möglichen, lösen aber die Probleme sicher nicht und können dazu zu unkalkulierbaren Gefährdungen führen.
  • ein Verbot des Einsatzes von Frischlings- und Saufängen. Diese sind nach praktischen und wissenschaftlichen Erkenntnissen kaum tierschutzgerecht einsetzbar. Ausnahmen hierzu sind nur in Krisenfällen und unter ganz besonderen Umständen besonders qualifizierten Personengruppen zu ermöglichen.
  • die Landwirtschaft auf, die Schwarzwildbejagung durch die kostenlose Bereitstellung von Bejagungsschneisen in hochwachsenden Ackerfrüchten und die jagdförderliche Gestaltung von Haupt- und Zwischenfruchtbeständen aktiv zu unterstützen. Bereits im Vorfeld der Feldbestellung muss ein intensiver Austausch mit den örtlichen Jagdausübungsberechtigten erfolgen, bei dem Handlungsmöglichkeiten und Zuständigkeiten eindeutig geklärt werden. Ebenso wird eine Anpassung der Pachtpreise in Bezug zum Aufwand einer intensiven Bejagung erfolgen müssen.
  • eine Unterstützung seitens der Landwirtschaft und der nachgelagerten Fleischindustrie zur Stabilisierung und Erhöhung der Marktpreise für Wildbret als Bejagungsanreiz, zusätzlich die Förderung regionaler Vermarktungskonzepte.
  • den generellen Verzicht auf Untersuchungsgebühren (z.B.Trichinenbefall) und engmaschige Untersuchungsmöglichkeiten mit geringem Weg- und Zeitaufwand.
  • die aktive und kostenfreie Unterstützung bei Genehmigung und Durchführung von Verkehrsregelungen zur gefahrreduzierten Durchführung der Jagdausübung.
  • die kostenfreie Bereitstellung von Konfiskatbehältern und deren Entsorgung.
  • den Aufbau und die kontinuierliche Aktualisierung eines Hunderegisters für nachweislich brauchbare Stöber- sowie Schweißhunde, aus dem man schnell und unkompliziert Kontakt zu Hundeführern bekommt.
  • die finanzielle Unterstützung von Hundeführern, die zur Stöberjagd und/oder Nachsuche brauchbare Jagdhunde ausbilden und zum Jagdeinsatz zur Verfügung stellen (Tierarztversicherung, Erlass der Hundesteuer)
  • ein regelmäßiges Schießtraining mit der Jagdwaffe. Dazu sind ausreichende Schießstandkapazitäten zu schaffen und zu erhalten.
  • eine Aufwandsentschädigung in Kombination mit Seuchenmonitoringsmaßnahmen zur Intensivierung der dringend notwendigen ganzjährigen Frischlingsbejagung.

Quelle: http://www.berufsjaegerverband.de/page/posts/positionspapier-zur-schwarzwildbejagung-13.php

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